21.05.2021

Neues Polizeimassnahmegesetz

Soeben wurde durch den Sprecher des Sicherheitsdepartements mitgeteilt, dass sich alle Autofahrer ab dem 13.6.2021 in einer Polizeidienststelle ihres gemeldeten Wohnortes einem Alkoholtest unterziehen müssen, bevor sie ein motorisiertes Fahrzeug benutzen. Dies würde die Unfallrate im Strassenverkehr gem. Modellrechung um bis zu 0,001 Promille senken.
Damit aber niemand mehr alkoholisiert fährt, werden auch die Personen auf Alkohol getestet, die
- entweder über kein Fahrzeug verfügen
- körperlich nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen
- den Kindegarten besuchen
- bettlägerig sind
- oder alle genannten Punkte aufweisen
- oder keinen der genannten Punkte aufweisen
Die Gültigkeit des Alkoholtests erlischt nach 12 Stunden. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums im Stau stehen, dann sind sie aufgefordert, das Fahrzeug an einem sicheren Ort zu parkieren, der nicht mehr als 100 Meter von Ihrer gegenwärtigen Position entfernt liegt und die nächst gelegene Polizeidienststelle aufzusuchen, um den Test zu aktualisieren.
Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 9 Monaten Isolationshaft geahndet.
Die Bundesverfassung wird rückwirkend auf den 1. September 2020 angepasst.