Untehrnemenssteuer. Untehrnemenssteuer-Reform oder USR. Mit der USR 3 merkte das Volk noch immer nicht, dass es die Arbeitsplätze trotzdem verlor, obschon man ihnen gesagt hatte «Arbeitsplätze sichern», «Wirtschaftsstandort Schweiz sichern» und «Wirtschaft entlasten zum Schutz der Arbeitsplätze», wie auch die Wochenarbeitszeit erhöht und der Lohn heruntergesetzt wurden. Doch das war ja schliesslich immer noch besser als ohne Arbeit zu sein. Mit der 4. USR wurden die Unternehmen von jeglichen Steuern befreit, und man gewahr ihnen das Recht, den erforderlichen Stellenabbau ohne Begründung auszuführen, wenn es dem Erhalt des Unternehmens diente, das ja schliesslich Arbeitsplätze sicherte. Mit der 5. USR durften die Angestellten einen Beitrag an die Unternehmenssteuer leisten – deren Definition war nicht mehr die Abgabe an den Staat, sondern die Einnahme; Unternehmenssteuer bedeutete nun, dass Angestellte an die Unternehmen eine Steuer entrichten mussten. Die USR 6 setzte durch, dass jedes Individuum, ob angestellt (eher selten) oder nicht (eher die Regel), eine Unternehmenssteuer zu zahlen hatte. Diese wurde direkt vom Einkommen abgezogen. Davon wurden unter anderem die Roboter gewartet, die nun Angestellte waren. Die Roboter erzeugten Produkte, die wir nicht wollten, und die gerade so teuer waren, dass wir sie uns noch leisten, aber niemals sparen konnten. Es war völlig selbstverständlich für die Menschen, schliesslich ermöglichten die Unternehmen ein menschenwürdiges Dasein. Bund und Kantone meldeten in den Unternehmensmedien, dass sie sehr zufrieden seien mit dem Erfolgskonzept Unternehmenssteuer-Reformen. Die Schicht der Arbeitgebenden – die viele mehr Einkommen haben/nehmen – werden dann natürlich nichts an die Unternehmen bezahen, an denen sie selbstverständlich partizipieren. Sie gehören den 0,01 Prozent der Feudalherrscher an, die die fast arbeitslose Masse Leibeigener beherrscht. Die Endform der Corporatokratie ist erreicht.
01.12.2016
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